Es ist ganz einfach, sich über die Website MyUp Luxembourg oder die App Up Luxembourg in Ihr persönliches Konto einzuloggen:
- Gehen Sie zu MyUp Luxemburg.
- Geben Sie die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer ein, die Sie zur Aktivierung Ihrer Up Luxembourg-Karte verwendet haben.
- Geben Sie Ihr persönliches Passwort ein.
Sie haben Ihr Passwort vergessen? Folgen Sie den Anweisungen.
Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Klicken Sie in Ihrem MyUp Luxembourg-Konto oder über die App auf "Passwort vergessen" und wählen Sie eine der folgenden Optionen, um ein neues Passwort festzulegen:
Über Ihre Kartennummer
Über Ihre E-Mail-Adresse
Über Ihre Mobiltelefonnummer
Sie erhalten Ihr neues Passwort per E-Mail.
Sie können Ihr Passwort über Ihr MyUp Luxembourg-Konto unter der Registerkarte "Profil" ändern.
Sie können Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer) über Ihr MyUp Luxembourg-Konto unter der Registerkarte "Profil" ändern.
Welche Optionen habe ich mit meinem MyUp Luxemburg-Konto?
Über Ihr MyUp Luxemburg-Konto :
Sehen Sie sich Ihren Kontostand und Ihre Transaktionen an.
Überprüfen Sie Ihre Ausgaben
Sperren Sie Ihre Karte
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...
Erhalten Sie zum ersten Mal Up Luxemburg-Schecks über Ihren Arbeitgeber?
Ihre Up Luxemburg-Karte wurde von Ihrem Arbeitgeber beantragt. Sie müssen selbst nichts unternehmen. Sie erhalten Ihre Karte innerhalb von 10 Arbeitstagen, nachdem Up Luxembourg den Antrag Ihres Arbeitgebers erhalten hat.
Nachdem Sie Ihre Up-Karte in Luxemburg gesperrt haben, erhalten Sie Ihre neue Karte innerhalb von 10 Werktagen.
Sobald Ihre neue Karte aktiviert ist, ist Ihr Restguthaben sofort auf Ihrer neuen Karte verfügbar.
Up Luxemburg-Karten werden standardmäßig an die Postanschrift des Arbeitgebers gesendet, es sei denn, der Arbeitgeber gibt ausdrücklich einen anderen Lieferort an. Die Karte wird innerhalb von 10 Werktagen nach Antragstellung zugestellt.
Sie können Ihre Up Luxemburg-Karte auf zwei Arten aktivieren:
- Aktivierung per SMS: Senden Sie den Aktivierungscode, der im Begleitschreiben Ihrer Karte angegeben ist, an die Nummer +352 691 766 618. Sie erhalten dann eine Aktivierungsbestätigung per SMS und ein Passwort, mit dem Sie sich in Ihr Konto bei MyUp Luxemburg einloggen können.
- Aktivierung über "MyUp Luxembourg": Surfen Sie auf https://my.up-luxembourg.lu/fr_LU/login und klicken Sie auf "Activez votre carte en ligne" (Aktivieren Sie Ihre Karte online). Füllen Sie dann die geforderten Felder aus. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit Ihrem Passwort. Mit diesem Passwort können Sie sich in Ihr Konto bei MyUp Luxembourg einloggen.
Ihre Up Luxemburg-Karte wird aufgeladen, nachdem Sie eine Scheckbestellung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Sobald die Schecks auf Ihr Up Luxembourg-Konto aufgeladen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail (wenn Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem myUp Luxembourg-Konto hinzugefügt wurde).
Haben Sie Fragen zur Anzahl der Schecks, die Ihnen gewährt werden, oder zum Wert der Schecks, die Sie erhalten? Zögern Sie nicht, sich an Ihren Arbeitgeber zu wenden.
Wurde Ihre Up Luxemburg-Karte verloren oder gestohlen? Es gibt mehrere Möglichkeiten, sie sofort zu sperren:
- Über die mobile App, unter der Registerkarte "Meine Karten", die bald verfügbar sein wird.
- Über MyUp Luxembourg, auf der Startseite, unter "Karte sperren".
- Über unseren Kundenservice unter der Nummer +352 27 94 08 92 (montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr). Bitte denken Sie daran, Ihre Nationalregisternummer bereitzuhalten, wenn Sie uns kontaktieren.
Ihr Arbeitgeber kann Ihre Karte auch selbst über seinen eigenen Kundenbereich sperren.
Ihre Karte funktioniert nicht mehr oder Ihre Transaktion wird abgelehnt? Dann prüfen Sie zuerst :
- Ob Ihre Karte aktiviert ist (über die Startseite von MyUp Luxembourg oder über "Meine Karten" in der App Up Luxembourg).
- Ob Ihre Karte noch gültig ist (überprüfen Sie das Ablaufdatum auf Ihrer Karte).
- Ob Sie noch ein verfügbares Guthaben haben.
- Wenn der Händler, bei dem Ihre Transaktion abgelehnt wurde, den auf Ihrer Karte verfügbaren Erlös akzeptiert.
- Wenn Ihre Up Luxembourg-Karte nach der Überprüfung immer noch bei mehreren Händlern abgelehnt wird, schicken Sie uns Ihre Karte per Post an unsere Adresse: 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxemburg. Ihre Karte wird getestet und Ihnen gegebenenfalls innerhalb von 10 Werktagen eine neue Karte zugesandt.
Die Up Luxemburg-Karte kann nur in Luxemburg verwendet werden. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze über außergesetzliche Vorteile. Die Gewährung der Up-Karte Luxemburg unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung.
Sie können Online-Zahlungen über Ihr Konto bei MyUp Luxembourg aktivieren oder deaktivieren. Sobald Sie eingeloggt sind, verwalten Sie diese Option über die Registerkarte "Profil".
Sie können Ihre persönlichen Daten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort usw.) über Ihr MyUp Luxembourg-Konto unter der Registerkarte "Profil" ändern.
Sie arbeiten nicht mehr für den Arbeitgeber, der Ihnen Up Luxemburg-Schecks gewährt? Kein Problem, Sie können Ihr MyUp Luxembourg-Konto sowie Ihre Up Luxembourg-Schecks und Ihre Up Luxembourg-Karte bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter nutzen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihren Kontostand abzufragen:
Über Ihr MyUp Luxembourg Online-Konto hier https://my.up-luxembourg.lu/fr_LU/login
Über die App Up Luxembourg (IOS oder Android), die in Kürze verfügbar sein wird.
Über Ihr Konto bei MyUp Luxembourg: Unter dem Reiter "Transaktionen" finden Sie eine Übersicht über Ihre Transaktionen im vergangenen Jahr.
Sobald die Schecks auf Ihr Konto bei Up Luxembourg geladen wurden, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail (wenn Ihre E-Mail-Adresse Ihrem Konto bei MyUp Luxembourg hinzugefügt wurde).
Entdecken Sie unser Netzwerk von Restaurants und Geschäften https://map.up-luxembourg.lu/
Essensgutscheine können nur zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.
Up Luxembourg Essensschecks werden in einem breiten Netz von Geschäften und Restaurants in Luxemburg akzeptiert. Sie können Ihre Essensgutscheine auch zur Bezahlung Ihrer Einkäufe in verschiedenen Online-Shops verwenden.
Entdecken Sie unser Netzwerk von Restaurants und Geschäften https://map.up-luxembourg.lu/.
Essensgutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeitsdauer von einem Jahr oder 12 Monaten.
Essensgutscheine werden bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens nicht berücksichtigt, d. h. es sind weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Essensgutscheine sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.
Die Steuerbefreiung bleibt auch davon abhängig, dass der Arbeitgeber keine Betriebskantine betreibt.
Die Up Luxemburg-Karte kann nur in Luxemburg verwendet werden. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze über außergesetzliche Vorteile. Die Gewährung der Up-Karte Luxemburg unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung.
Die Anzahl der dem Arbeitnehmer gewährten Essensschecks bleibt an die Anzahl der Tage gebunden, an denen er tatsächlich gearbeitet hat. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber eine pauschale Anzahl von Schecks pro Monat (in der Regel 18 Schecks pro Monat, 12 Mal pro Jahr oder 20 Schecks pro Monat, 11 Mal pro Jahr).
In der Praxis und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat man sich darauf geeinigt, eine pauschale Anzahl von Schecks pro Monat und Person zuzuteilen, die folgendermaßen berechnet wird:
52 Wochen x 5 Arbeitstage
= 260 Arbeitstage
- 26 Urlaubstage
- 11 Feiertage
- 5 pauschale Tage
= 218 Essensgutscheine pro Jahr
d.h. 18 Essensgutscheine pro Monat
Der Essensgutschein ist ein außergesetzlicher Vorteil. Er ist ein Mittel für den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer zu motivieren, indem er ihnen eine zusätzliche Kaufkraft bietet. Der Essensscheck ist auch steuerlich interessant. Essensgutscheine können nur zur Bezahlung einer Mahlzeit oder zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.
Essensgutscheine können nur in Restaurants oder zum Kauf von Lebensmitteln verwendet werden.
Der maximal absetzbare Betrag für Essensgutscheine beträgt 15 €. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Höhe seines Beitrags anzupassen oder nicht. Der Wert des Essensgutscheins setzt sich immer aus einem Beitrag des Arbeitgebers und einem Beitrag des Arbeitnehmers zusammen:
Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf maximal 12,20€.
Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt mindestens 2,80€.
Die Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung des Essensgutscheins ist nicht steuerpflichtig, wenn der Arbeitnehmer sich mit 2,80 € pro Essensgutschein beteiligt (dieser Betrag ist gegenüber der früheren Gesetzgebung unverändert) und der Nennwert des Essensgutscheins 15,00 € (statt bisher 10,80 €) nicht übersteigt.
Grundsätzlich sind Essensgutscheine nicht verpflichtend, außer im Rahmen bestimmter Tarifverträge. Der Wert und die mit dem Essensgutschein verbundenen Bedingungen werden vom Arbeitgeber ausgewählt. Die Bedingungen sind in einem sektoralen oder betrieblichen Kollektivvertrag (CC) oder in einem individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.
Jede Person, in deren Arbeitsvertrag die Gewährung von Essensschecks erwähnt wird, kann Essensschecks erhalten. Dies gilt somit auch für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern, wie z. B. :
Die Studentenjobs
Praktikanten, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags bezahlt werden.
Die Telearbeiter
Die Beschäftigten mit Sonderstatus
Freiwillige, die per Definition weder bezahlt werden noch einen Arbeitsvertrag haben, haben keinen Anspruch auf diesen außergesetzlichen Vorteil.
Sie können Up Luxembourg Essensgutscheine auf zwei Arten bestellen:
- Über Ihren Treuhänder, Buchhalter, Ihr Sozialsekretariat... : Bitten Sie sie einfach, die Essensgutscheine bei Up Luxembourg zu bestellen. Wenden Sie sich an Ihr Sozialsekretariat, um weitere Informationen zu diesem Thema zu erhalten.
- Über Ihren Kundenbereich bei Up Luxembourg: Sie können Ihre Essensgutscheine selbst über Ihren Kundenbereich bestellen.
Alle Unternehmen ab einem Beschäftigten, auch wenn die Führungskraft der einzige Beschäftigte ist, können Essensgutscheine erhalten.
Essensgutscheine werden auf der Grundlage der Anzahl der geleisteten Tage gewährt, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag mindestens vier Stunden gearbeitet hat. In vielen Unternehmen werden die Essensgutscheine anteilig nach der Anzahl der geleisteten Stunden im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle vergeben. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Die rückwirkende Gewährung von Essensgutscheinen ist erlaubt.
Wenn von einem Monat zum anderen zu viele oder zu wenige Essensgutscheine vergeben wurden, kann dies im Folgemonat korrigiert werden.
Wenn die Essensgutscheine eine neue Leistung für Ihren Arbeitnehmer sind, die Sie im Laufe des Jahres einführen. Es ist möglich, die Essensgutscheine der Vormonate rückwirkend zu gewähren. Allerdings müssen Sie bei der Abrechnung der Essensgutscheine im Kalenderjahr bleiben, da es sonst zu steuerlichen Problemen kommen kann.
Sie können Kunde von Up Luxembourg werden, indem Sie offer@luxembourg.lu kontaktieren.
Am Anfang jedes Monats erhalten Sie eine Rechnung, in der die im Vormonat über Ihre Verkaufsstelle(n) getätigten Transaktionen, die gezahlten Transaktionsgebühren und die an Sie ausgezahlten Beträge aufgeführt sind.
Sie haben keine Rechnung erhalten? Das bedeutet, dass im Vormonat keine Transaktionen über Up Luxemburg getätigt wurden.
Am Anfang des Monats erhalten Sie eine Rechnung mit einer Aufstellung der Gebühren für die Transaktionen, die Sie im Vormonat erhalten haben. Diese Rechnung wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die Sie bei der Unterzeichnung Ihres Vertrags angegeben haben.
In Monaten, in denen Ihre Kunden keine Up Luxemburg-Transaktionen getätigt haben, erhalten Sie keine Rechnung: Sie zahlen nur für das, was Sie nutzen.
Die Rückerstattung der Zahlungen erfolgt durch Ihren Zahlungsdienstleister (SIX, Worldline, Servipay, Vivawallet,...). Wie schnell die Rückerstattung erfolgt, hängt von den mit diesem vereinbarten Modalitäten ab.
Wenn sich Ihre Adresse seit Ihrer Mitgliedschaft geändert hat, schicken Sie uns eine E-Mail an merchant@www.up-luxembourg.lu mit den folgenden Informationen:
Den Namen Ihres Unternehmens
Die Unternehmens- oder Mitgliedsnummer, die auf Ihrer Rechnung angegeben ist.
Ihre alte Adresse
Ihre neue Adresse
Wenn Sie Ihre Aktivitäten einstellen und Up Luxembourg nicht mehr auf Ihrem Terminal oder in Ihrem Online-Shop akzeptieren, informieren Sie Up Luxembourg bitte so schnell wie möglich per E-Mail an merchant@up-luxembourg.lu
Wenn Sie ein Geschäft übernehmen, in dem Up Luxemburg bereits akzeptiert wird, müssen Sie trotzdem einen Antrag auf Mitgliedschaft einreichen. Das Einreichen eines neuen Antrags stellt sicher, dass alle Daten in unserem System aktualisiert werden (Zahlungsinformationen, Kontaktdaten...).
Wenn die von Ihnen angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen für die Bezahlung mit Essensgutscheinen geeignet sind, können Sie diese in Ihrer Einrichtung oder online annehmen. Das Ausfüllen des Formulars dauert nur 5 Minuten.
Die Up-Karte Luxemburg wird von fast allen existierenden Zahlungsterminals akzeptiert: Worldline, Six Payment, Vivawallet, Axepta, Elavon, Servipay etc.
Um Up Luxembourg in Ihrem Geschäft zu akzeptieren, zahlen Sie keine Aktivierungs- oder Abonnementgebühren, sondern nur einen Betrag pro Transaktion:
Essensgutschein: 1,85% des Betrags + die Gebühren für eine VISA-Transaktion, die Ihr Zahlungsanbieter in Rechnung stellt.
Sie zahlen also nichts, solange keine Transaktion in Ihrem Geschäft mit Up Luxemburg stattfindet.
Wenn die von Ihnen angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen für die Bezahlung mit Essensgutscheinen geeignet sind, können Sie diese in Ihrer Einrichtung oder online annehmen. Das Ausfüllen des Formulars dauert nur 5 Minuten.
Sobald Ihr Antrag eingegangen ist, kümmert sich Up Luxembourg von A bis Z um die Nachverfolgung. Der Vorgang wird innerhalb von 5 Werktagen aus der Ferne abgewickelt, ohne dass Ihr Eingreifen erforderlich ist.