fbpx

Veröffentlicht am 31 Januar 2024

Können Essensgutscheine auch rückwirkend gewährt werden ?

Die rückwirkende Gewährung von Essensgutscheinen ist erlaubt.
Wenn von einem Monat zum anderen zu viele oder zu wenige Essensgutscheine vergeben wurden, kann dies im Folgemonat korrigiert werden.
Wenn die Essensgutscheine eine neue Leistung für Ihren Arbeitnehmer sind, die Sie im Laufe des Jahres einführen. Es ist möglich, die Essensgutscheine der Vormonate rückwirkend zu gewähren. Allerdings müssen Sie bei der Abrechnung der Essensgutscheine im Kalenderjahr bleiben, da es sonst zu steuerlichen Problemen kommen kann.