Wie kann ich als Arbeitgeber Essensgutscheine in meiner Buchhaltung absetzen ?
Essensgutscheine werden bei der Ermittlung des beitragspflichtigen Einkommens nicht berücksichtigt, d. h. es sind weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die Essensgutscheine sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig.
Die Steuerbefreiung bleibt auch davon abhängig, dass der Arbeitgeber keine Betriebskantine betreibt.