Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von Up Luxembourg
Datum der Aktualisierung: 16.08.2023
ARTIKEL 1. DEFINITIONEN
„Affiliierter“: Ein Restaurantbetreiber oder Händler, der durch einen Affiliate-Vertrag an den Herausgeber gebunden ist.
„Begünstigter“: Jede natürliche Person, der Mahlzeitengutscheine über Up Luxembourg gemäß dem geltenden Recht zugeteilt wurden und die Transaktionen mit einem Affilierten durchführt.
„Kunde“: Der Vertragspartner von Up Luxembourg, der beabsichtigt, seinen Mitarbeitern Mahlzeitengutscheine oder andere Dienstleistungen über die Up Luxembourg Services zu gewähren.
„Bestellung“: Eine vom Kunden im Bestellformular angegebene Bestellung. Die Bestellung muss zwingend vom Kunden über einen der folgenden sicheren Kanäle durchgeführt werden: (i) Durch Ausfüllen und Bestätigen des online verfügbaren Bestellformulars im „Kundenbereich“ der Plattform; (ii) Durch Herunterladen des im „Kundenbereich“ der Plattform verfügbaren Bestellformulars und anschließendes Hochladen desselben, ausgefüllten Formulars in diesen „Kundenbereich“; (iii) Durch Senden an Up Luxembourg mittels einer Standarddatei über SFTP, falls zutreffend; (iv) Durch Aktivierung einer automatischen Monatsbestellung, wie auf der Plattform „Kundenbereich“ vorgeschlagen.
„Vertrag“ oder „Dienstleistungsvertrag“: Für die Mahlzeitengutscheine oder jeden anderen von Up Luxembourg bereitgestellten Dienst, der gesamte zwischen dem Kunden und Up Luxembourg geschlossene Vertrag, der gegebenenfalls die Bestellungen (falls zutreffend), den Dienstleistungsvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (und deren etwaige Aktualisierung) umfasst. Der Vertrag ist archiviert und zugänglich.
„Konto des Begünstigten“: Enthält das individuell verfügbare Guthaben der Mahlzeitengutscheine, zugänglich über die Nutzung der Up-Karte oder eines anderen von Up Luxembourg vorgeschlagenen elektronischen Zahlungsmittels, das die Nutzung des von Up Luxembourg gemäß dem geltenden Gesetz zur Verfügung gestellten Zahlungsdienstes ermöglicht. Der Begünstigte ist der Nutzer des Kontos.
„Up Luxembourg Karte“: Ein physisches oder digitales Medium, individuell und persönlich für den Begünstigten, ausgestellt von UP Luxembourg, bestimmt, mit dem Nennwert der vom Arbeitgeber für den betreffenden Begünstigten bestellten Mahlzeitengutscheine aufgeladen zu werden und die Online-Autorisierung einer Zahlung beim Affilierten vom Konto des Begünstigten zu ermöglichen. Die Up Luxembourg Karte ist ein Zahlungsmittel. Die Up Luxembourg Karte ist für die Autorisierung von Transaktionen mit Mahlzeitengutscheinen kompatibel. Die Up Luxembourg Karte hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
„Mahlzeitengutschein“: Ein nicht verhandelbarer digitaler Titel mit einem bestimmten Wert und einer Gültigkeit von zwölf Monaten, ausgestellt von einem Arbeitgeber zur ausschließlich persönlichen Verwendung seines Mitarbeiters, der es ihm ermöglicht, eine ganze oder teilweise Mahlzeit zu sich zu nehmen oder Lebensmittel bei einem im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Affilierten zu kaufen. „Emittent“: Up Luxembourg SARL mit Sitz in 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxembourg, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LU34961018 (E-Mail:hello@up-Luxembourg.lu) deren Tätigkeit die Ausgabe und den Umlauf von Mahlzeitengutscheinen sowie die Rückerstattung an die Affiliates umfasst.
„Intellektuelle Rechte“: Alle Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Logos, Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Patente, Technologien, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, die sich auf die Mahlzeitengutscheine und/oder die Dienstleistungen beziehen oder damit in Verbindung stehen.
„Anwendbare(s) Gesetz(e)“: Die bestehenden und zukünftigen Gesetze und Vorschriften, Regeln, Rundschreiben und Richtlinien jeglicher Bezeichnung, die auf die Mahlzeitengutscheine und diesen Vertrag anwendbar sind. Insbesondere die großherzogliche Verordnung vom 29. Dezember 1986 zur Umsetzung von Artikel 115, Nummer 21 des Gesetzes über die Einkommensteuer, wie es geändert wurde.
„Up Luxembourg Netzwerk“: Die Gesamtheit der Affiliates, die UP-Mahlzeitengutscheine als Zahlungsmittel akzeptieren.
„Parteien“: Der Kunde und Up Luxembourg.
„Plattform“: Gesicherte Extranet-Plattform „Kundenbereich“, die von Up Luxembourg benannt und den Diensten gewidmet ist, zugänglich für Kunden und Begünstigte gemäß den Funktionalitäten, erreichbar über die Website my.up-Luxembourg.lu. Der Kunde hat einen personalisierten Zugang zum „Kundenbereich“ für die Verwaltung seiner Begünstigten und seiner Bestellungen. Der Begünstigte hat ebenfalls einen personalisierten Zugang zu einem myUp Luxembourg Profil, eine „Begünstigten“-Schnittstelle, um von den Funktionalitäten und Diensten, die von Up Luxembourg angeboten werden, zu profitieren, zugänglich über die Internetseite von Up Luxembourg.
„Internetseite“: die Seite von Up Luxembourg, also https://www.up-luxembourg.lu
„Up Luxembourg Dienste“: Up Luxembourg gibt heraus, vermarktet und fördert die Mahlzeitengutscheine gemäß dem anwendbaren Gesetz. Ein
„Dienst“ ist ein vom Kunden bestellter und von Up Luxembourg bereitgestellter Service. Gegebenenfalls sind auch zusätzliche Dienste, die von Up Luxembourg bereitgestellt oder verteilt werden, eingeschlossen.
„Up Luxembourg“: Up Luxembourg SARL mit Sitz in 9 rue du Laboratoire L-1911 Luxembourg, eingetragen im Register der juristischen Personen unter der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LU34961018 (E-Mail: hello@up-Luxembourg.lu).
ARTIKEL 2. GEGENSTAND
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zusammen mit dem Dienstleistungsvertrag den Zweck, die anwendbaren Regeln festzulegen, die die Rechte und Pflichten von Up Luxembourg (Up Luxembourg sarl) und des KUNDEN in Bezug auf die Bereitstellung von Essensgutscheinen über die Dienste von Up Luxembourg regeln.
Der vom KUNDEN unterzeichnete Dienstleistungsvertrag und die von ihm ausgefüllten Bestellungen sind für ihn endgültig bindend, Up Luxembourg ist nur verpflichtet, wenn sie von ihr akzeptiert werden. Jede Anmeldung des Kunden für eine oder mehrere Dienstleistungen von Up Luxembourg, insbesondere über die Webseite und die Plattform, bedeutet automatisch die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis genommen hat, ohne dass diese Annahme jedoch von einer handschriftlichen Unterschrift abhängig ist, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
ARTIKEL 3. PFLICHTEN VON UP LUXEMBOURG
Up Luxembourg verpflichtet sich:
3.1 Das Begünstigtenkonto für jeden Begünstigten auf der Grundlage der vom Kunden vollständig und genau angegebenen Daten einzurichten.
3.2 Die Karte zu produzieren oder zu ersetzen (1) für jeden Begünstigten, der in einem Auftrag enthalten ist und noch keine Karte hat (2) für jeden Begünstigten, dessen Karte abgelaufen ist (3), die vom Begünstigten und/oder dem Kunden aufgrund von Verlust oder Diebstahl gesperrt wurde. Die mit der Herstellung der Karten verbundenen Vertragskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.3 die Karten an den Kunden an die vom Kunden angegebene Adresse mit allen relevanten Informationen innerhalb von zehn (10) Werktagen (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage) nach Annahme des Kundenauftrags durch Up Luxembourg und Registrierung der Zahlung des Kunden zu liefern, sofern die im Auftrag enthaltenen Informationen vollständig und korrekt sind. Die Karten werden in deaktiviertem Zustand geliefert. Up Luxembourg teilt dem Kunden oder dem Begünstigten das Verfahren zur Aktivierung der Karten mit.
3.4 Bestätigung der Bestellung der Nominalwerte der Essensgutscheine an den Kunden an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder auf andere nützliche Weise.
3.6 Den Empfängerkonten den Betrag der Essensgutscheine, die in der Bestellung des Kunden angegeben sind, spätestens am Tag des Beginns der Gültigkeit der Essensgutscheine gutschreiben, vorausgesetzt, dass Up Luxembourg die Zahlung des gesamten Nennwerts der Essensgutscheine, die in der Bestellung angegeben sind, und der damit verbundenen Dienstleistungen erhalten hat.
3.7 Die Empfänger und/oder den Kunden per E-Mail an die entsprechenden, vom Kunden angegebenen E-Mail-Adressen und/oder per SMS gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen zu informieren, wenn ein Guthaben auf einem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde.
3.8 den Begünstigten die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Nutzungsfunktionen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die folgenden Funktionen:
- Online-Verarbeitung von Zahlungstransaktionen, die mit der Up Luxembourg-Karte oder einem anderen elektronischen Zahlungsmittel, das von Up Luxembourg angeboten wird, durchgeführt werden;
- Belastung der Empfängerkonten nach dem First-In-First-Out-Verfahren, wobei die Titel mit der kürzesten Gültigkeitsdauer zuerst verwendet werden;
- Abfrage des Saldos und der Gültigkeitsdauer der Essensgutscheine, über eine sichere Webseite, per Telefon, ohne Kosten für den Empfänger;
- Kostenlose Sperrung der Karte bei Diebstahl oder Verlust über eine sichere Website oder über den Kundenservice von Up Luxembourg (mit Ausnahme der Telefongebühren) gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen;
- Ersatz der gesperrten Karten innerhalb von 10 Werktagen (ohne Samstag, Sonntag und Feiertage) mit Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Guthabens auf dem Empfängerkonto um 10 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem die Karte als gestohlen oder verloren gemeldet wurde;
- Ersatz einer defekten Karte, die per Einschreiben an die Adresse von Up Luxembourg zurückgeschickt wird, innerhalb von 10 Werktagen (Samstag, Sonntag und Feiertage nicht inbegriffen) ab dem Tag, an dem sie bei Up Luxembourg eingegangen ist. Eine tatsächlich defekte Karte wird auf Kosten von Up Luxembourg ersetzt. Eine Karte, die als funktionstüchtig erachtet wird, wird zu einer Verwaltungsgebühr von 25 € zurückgeschickt. Im Falle eines Defekts aufgrund unsachgemäßer Nutzung wird eine neue Karte zu den im Dienstleistungsvertrag festgelegten Kosten hergestellt. Im Falle eines Ersatzes wird das Gültigkeitsdatum des Guthabens auf dem Empfängerkonto um 10 Geschäftstage verlängert.
3.9 Seine Computersysteme und deren Funktionalität in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, die auf Essensgutscheine anwendbar ist, aufrechterhalten.
3.10 Händler, die berechtigt sind und Up Luxembourg-Karten akzeptieren können, einladen, sich anzuschließen und Affiliate zu werden und den Kunden und/oder die Begünstigten über die Entwicklung des Up Luxembourg-Netzwerks zu informieren.
3.11 Den Kunden über neue Funktionen oder neue Zahlungsmittel zu informieren, die mit seinem Dienst kompatibel sind. Den Kunden über alle neuen Produkte oder Dienstleistungen zu informieren, die Up Luxembourg den Begünstigten anbietet, unabhängig davon, ob diese eine vorherige Registrierung beantragen müssen oder nicht.
3.12 alle angemessenen Mittel einzusetzen, die ihm zur Verfügung stehen, um einen ununterbrochenen Zugang zu seiner Webseite sowie zu den Up Luxembourg-Diensten zu gewährleisten, und insbesondere sicherzustellen, dass der Empfänger ohne Unterbrechung über seine Essensgutscheine verfügen kann.
- Der Empfänger ist verpflichtet, Up Luxembourg so schnell wie möglich über alle technischen Probleme oder Fehlfunktionen zu informieren, die er bei der Nutzung der Dienste oder der Plattform feststellt, und zwar gemäß den Bestimmungen, die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten sind.
- Up Luxembourg kann darüber hinaus von sich aus, ohne vorherige Ankündigung, den Zugang zur Webseite, zur Plattform oder zu bestimmten Diensten unterbrechen (1) um einer eventuellen Unzulänglichkeit oder einem Ausfall seiner Hardware, Software oder Kommunikationsgeräte vorzubeugen oder diesen zu beheben, (2) wenn Up Luxembourg dies für notwendig erachtet, insbesondere und ohne Einschränkung im Falle von versuchter Piraterie, Unterschlagung, Missbrauch/Betrug oder (3) um Wartungsarbeiten durchzuführen oder Verbesserungen/Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen.
- Up Luxembourg ist außerdem berechtigt, den Zugang zu den Up Luxembourg-Diensten eines bestimmten Empfängers auszusetzen, (1) wenn es dies für notwendig erachtet, um Missbrauch oder Betrug oder Nutzungen der Dienste, die den Zwecken und Nutzungsbedingungen widersprechen, zu verhindern oder zu beheben, (2) wenn es einen begründeten Verdacht auf einen solchen Missbrauch/Betrug/Nutzung hat oder (3) um Anfragen oder Anweisungen von zuständigen Personen, Organen oder Behörden nachzukommen.
3.13 Alle vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten der Empfänger in Übereinstimmunǵ mit den Anweisungen des Kunden (unter der Annahme, dass er der für die Verarbeitung Verantwortliche ist), den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre zu verarbeiten (https://www.up-luxembourg.lu) und im Bereich der elektronischen Kommunikation.
ARTIKEL 4. PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich zu :
4.1 Kommunizieren Sie jederzeit, insbesondere bei Ihrer Bestellung oder beim Abonnement von einem oder mehreren Diensten von Up Luxembourg, genaue und vollständige Informationen, einschließlich personenbezogener Daten über die Begünstigten, um es Up Luxembourg zu ermöglichen, (1) neue Begünstigtenkonten und Up Luxembourg-Karten zu erstellen, (2) diese zu kreditieren, (3) sie gemäß den Bestimmungen der relevanten Gesetzgebung zu regulieren und (4) alle kommunizierten Informationen zu aktualisieren, die für den Betrieb des Up Luxembourg-Dienstes erforderlich sind (zum Beispiel den Status eines Begünstigten); und übermitteln Sie Up Luxembourg alle Informationen über den Begünstigten, die für Up Luxembourg notwendig sind, um seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.
4.2 Führen Sie Bestellungen nur über die in Artikel 1 beschriebenen sicheren Kanäle durch. Andernfalls wird die Bestellung nicht berücksichtigt. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Daten, die durch eine Bestellung über nicht sichere Kanäle übermittelt wurden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Bestellungen sorgfältig durchzuführen. Die Identifizierung von Fehlern und deren Korrektur vor der Bestellung ist nur möglich, wenn die Bestellung online abgeschlossen und validiert wurde, wie in Artikel 1 beschrieben, unter Ausschluss anderer Bestellkanäle.
4.3 Bestellen Sie Mahlzeitengutscheine für die Anzahl der Begünstigten, die im Dienstleistungsvertrag angegeben sind, ab dem im Dienstleistungsvertrag angegebenen Datum und zu den im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Fristen. Standardmäßig sind Bestellungen von Mahlzeitengutscheinen monatlich.
4.5 Halten Sie sich an das geltende Gesetz bezüglich der Mahlzeitengutscheine. Der Kunde verpflichtet sich, Up Luxembourg vor jeglichen Schäden, Verlusten und gegen jegliche Beschwerden oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Mahlzeitengutscheinen dieses Artikels zu verteidigen, zu garantieren und zu entschädigen.
4.6 Erfüllen Sie gemäß Artikel 5 Ihre Zahlungsverpflichtungen für den Gesamtbetrag der Nennwerte der Mahlzeitengutscheine und der damit verbundenen fälligen Gebühren für alle Up Luxembourg-Dienste auf den von Up Luxembourg angegebenen Bankkonten.
4.7 Ermächtigen Sie Up Luxembourg, gegebenenfalls zusätzliche Dienste anzubieten, vorbehaltlich einer individuellen vorherigen Vereinbarung der Begünstigten, solange diese Vorschläge den anwendbaren Gesetzen entsprechen.
4.8 Der Kunde bestätigt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und gelesen hat – zugänglich auf der Website von Up Luxembourg, die den Begünstigten an Up Luxembourg binden. Der Kunde übermittelt sie den Begünstigten und informiert sie, dass sie durch die Aktivierung der Karten ihr Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaigen Updates geben. Der Kunde garantiert und steht dafür ein, dass alle Begünstigten die genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren etwaige Aktualisierungen akzeptieren und einhalten. Der Kunde verpflichtet sich, Up Luxembourg vor jeglichen Schäden, Verlusten und gegen jegliche Beschwerden oder Ansprüche Dritter (einschließlich der Begünstigten) zu verteidigen, zu garantieren und zu entschädigen, die aus einem Verhalten entstehen, das den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderläuft. Dieser Artikel 4.8 gilt auch für jedes andere Vertragsdokument bezüglich eines Dienstes, der von Up Luxembourg an einen Begünstigten erbracht wird, gemäß dem zwischen Up Luxembourg und dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
4.9 Im Falle eines Fehlers bei der Bestellung, sei es durch den Kunden oder einen dazu bevollmächtigten Dritten – z.B. den Treuhänder des Kunden -, oder einer Änderung der Bestellung oder einer anderen zusätzlichen Dienstleistung, die nicht im Vertrag vorgesehen ist und die ein Eingreifen des Supportdienstes von Up Luxembourg erfordert, verpflichtet sich der Kunde, Up Luxembourg für die Kosten der Mobilisierung des Supportdienstes auf der Grundlage eines Tarifs von 50,00 Euro/Stunde zu entschädigen, mit einem Minimum von 90,00 Euro (ohne MwSt.) pro Antrag als Verwaltungsdienstgebühr.
4.10 die Kosten für die Ausstellung der Up Luxemburg-Karte zu tragen, einschließlich der Kosten für den Ersatz der Karte im Falle von Ablauf, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, die die Karte unbrauchbar machen.
4.11 Übernahme der Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Up Luxembourg-Karte ab dem Zeitpunkt der Lieferung durch Up Luxembourg;
4.12 Angabe einer gültigen Post- und E-Mail-Adresse im Rahmen des Dienstleistungsvertrags. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede an ihn gerichtete Postsendung an eine dieser Adressen als gültig zugestellt gilt.
4.13 Der Kunde verpflichtet sich, seine persönlichen Daten entweder im Kundenbereich der Plattform oder durch Mitteilung an den Kundenservice von Up Luxembourg zu aktualisieren.
ARTIKEL 5. PREIS UND ZAHLUNG
5.1 Die Essensschecks werden zum Nennwert verkauft, wie im Dienstleistungsvertrag angegeben. Die Preisbedingungen für die Dienstleistungen von Up Luxembourg sind klar im Dienstleistungsvertrag angegeben.
5.2 Die monatliche Zahlung des Nennwerts der Essensschecks muss zum in den besonderen Bedingungen des Dienstleistungsvertrags angegebenen Zeitpunkt erfolgen und spätestens bei Erhalt der entsprechenden Überweisungs- oder Zahlungsaufforderung. Diese Zahlungen erfolgen auf das von Up Luxembourg angegebene Bankkonto gemäß den geltenden Gesetzen.
5.3 Die Zahlung der Dienstleistungen und anfallenden Steuern erfolgt monatlich zum gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung der Nennwerte der Essensschecks. Diese Zahlungen erfolgen auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Die mit der Produktion von Up Luxembourg-Karten, ihrem Ersatz, ihrer Lieferung und anderen damit verbundenen Kosten verbundenen Gebühren werden bei Rechnungseingang gezahlt. Die Begünstigtenkonten werden erst gutgeschrieben, wenn alle fälligen Rechnungen vollständig bezahlt sind.
5.4 Die Zahlungen können nach Wahl des Kunden entweder per Banküberweisung auf die von Up Luxembourg angegebenen Konten oder per SEPA-Lastschrift erfolgen, nach Erhalt des entsprechenden Lastschriftmandats.
5.5 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen führt jede Zahlungsverzögerung automatisch und ohne vorherige Mahnung dazu, dass (i) Verzugszinsen ab dem Fälligkeitsdatum der fälligen Beträge zu dem in Artikel 3 (1) und (2) des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Satz fällig werden und (ii) ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Zahlungsverzugs in Höhe von 15 % des unbezahlten Hauptbetrags, mindestens jedoch 50 EUR, automatisch und ohne vorherige Mahnung fällig wird. Jede Zahlungsverzögerung berechtigt außerdem Up Luxembourg automatisch und ohne vorherige Mahnung, die Dienstleistungen von Up Luxembourg bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Beträge auszusetzen.
5.6. Der Begünstigte, der im Besitz einer Up Luxembourg-Karte und Essensschecks ist, bleibt jederzeit für deren Verwendung verantwortlich. Er ist auch für Verlust, Diebstahl, Verleih oder Beschädigung der Up Luxembourg-Karte verantwortlich.
5.7. Der Begünstigte kann über seinen Arbeitgeber eine zweite Karte für dasselbe Konto beantragen. Der Begünstigte bleibt vollständig für diese zweite Karte und die darüber getätigten Transaktionen verantwortlich.
ARTIKEL 6. INDEXIERUNG UND PREISÄNDERUNG
6.1 Die Preise gelten für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags.
6.2 Up Luxembourg wird jährlich am Jahrestag des Servicevertrags den Preis für die Up Luxembourg Dienstleistungen auf Basis des STATEC Lohnkostenindex (nationale Durchschnittswerte) indexieren, indem folgende Formel angewendet wird: neuer Betrag = (Anfangsbetrag x 0,2) + (0,8 x Anfangsbetrag x neuer Index (= Index des Vormonats der Indexierung) / Startindex (= des Monats der Vertragsunterzeichnung)). Der Startindex ist der im Monat vor der Vertragsunterzeichnung gültige Index. Der „neue Index“ ist der des Monats vor dem Jahrestag der Vertragsunterzeichnung. Falls der STATEC-Index nicht mehr veröffentlicht wird oder erhebliche Änderungen in Inhalt und Form erfährt, wird ein anderer Index verwendet.
6.3 Die im Servicevertrag vereinbarten Preise wurden insbesondere auf Basis der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung mitgeteilten Informationen, wie der Anzahl der Begünstigten und der bestellten Dienstleistungen, festgelegt. Ab dem ersten Jahrestag des Servicevertrags behält sich Up Luxembourg das Recht vor, den Preis für seine Leistungen ganz oder teilweise zu ändern, mit einer Vorankündigungsfrist von drei Monaten, die dem Kunden per E-Mail mitgeteilt wird. Falls der Kunde diese Preisänderung nicht akzeptiert und abweichend von der im Artikel 8.1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsdauer, hat der Kunde das Recht, den Servicevertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Preises zu kündigen, und zwar durch Benachrichtigung per Einschreiben mindestens 15 Tage vor diesem Datum. Andernfalls wird der geänderte Preis als ausdrücklich ohne Vorbehalt vom Kunden akzeptiert angesehen. Ungeachtet des Vorstehenden gilt jede Zahlung einer Rechnung, die den geänderten Preis anwendet, als Akzeptanz des geänderten Preises.
6.4 Nichtsdestotrotz, sollte die Anzahl der im Artikel 4.3 genannten Begünstigten oder der jährliche Nennwert der vom Kunden mitgeteilten Bestellungen um 15 % oder mehr (nach oben oder unten) schwanken, wird der Kunde diese Änderung an Up Luxembourg melden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass in diesem Fall Up Luxembourg seine Preise überprüft.
ARTIKEL 7. RECHNUNGSSTELLUNG
Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden auf der Plattform zur Verfügung gestellt und per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse gesendet. Up Luxembourg garantiert die Authentizität der Herkunft der in elektronischem Format ausgestellten Rechnungen, die Integrität ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit. Die Beweiskraft dieser elektronischen Rechnungen wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert.
ARTIKEL 8. DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
8.1 Sofern nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit der Unterzeichnung und wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, der nicht weniger als ein (1) Jahr ab dem Datum betragen darf, an dem Up Luxembourg mit der Erbringung der Dienste beginnt. Danach wird der Vertrag stillschweigend jedes Mal um ein Jahr verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei (2) Monaten vor der Verlängerung per Einschreiben.
8.2 Im Falle eines Verstoßes des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag, insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die in den Artikeln 4 und 5 genannten Verpflichtungen, ist Up Luxembourg berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen zu kündigen, wenn der Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versendung einer Mahnung durch Up Luxembourg vollständig behoben wird.
8.3 Die Auflösung des Vertrages (einschließlich der vorzeitigen Kündigung) zu Lasten des Kunden, aus welchem Grund auch immer, führt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung zu der Verpflichtung des Kunden, Up Luxembourg für jeden Schaden zu entschädigen, der aufgrund oder anlässlich dieser Auflösung entstanden ist, insbesondere für den daraus resultierenden entgangenen Gewinn, Dieser wird auf den Preis für die Dienstleistungen festgelegt, den Up Luxembourg für die verbleibende Vertragsdauer ab dem Zeitpunkt der Beendigung erhalten hätte, berechnet auf der Grundlage der durchschnittlichen Dienstleistung, die dem Kunden während der gesamten laufenden Vertragsperiode vor der Beendigung in Rechnung gestellt wurde, oder andernfalls auf der Grundlage der im Dienstleistungsvertrag mitgeteilten Informationen, unbeschadet des Rechts von Up Luxembourg, im Falle eines höheren Schadens einen höheren Betrag zu fordern. Up Luxembourg wird dem Kunden den Betrag in Rechnung stellen, der der oben genannten Entschädigung entspricht.
8.4 Im Falle einer Kündigung wird Up Luxembourg weiterhin die Dienstleistungen für die Begünstigten erbringen, bis das Guthaben auf deren Begünstigtenkonten aufgebraucht ist. 8.5 Diese Vertragsbeziehung wird automatisch beendet, wenn der Kunde in Konkurs geht oder wenn ein Antrag auf gerichtliche Reorganisation des Kunden genehmigt wird.
ARTIKEL 9. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte und den Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken) in Verbindung mit den Dienstleistungen, der Up Luxembourg Karte, der Webseite oder der Plattform gehören Up Luxembourg, einer ihrer Tochtergesellschaften, ihren Lizenzgebern oder ihren Lieferanten. Der Vertrag hat nicht die Wirkung, diese geistigen Eigentumsrechte ganz oder teilweise an den Kunden oder die Begünstigten zu veräußern.
ARTIKEL 10. DATENSCHUTZ
Up Luxembourg und der Kunde handeln als Verantwortliche (Controller) für die Verarbeitung personenbezogener Daten und stellen sicher, dass sie jederzeit die geltenden Datenschutzgesetze und Sicherheitsgesetze einhalten.
Der Kunde, der Up Luxembourg Daten im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung stellt oder zugänglich macht, garantiert, dass er berechtigt ist, die für die Durchführung dieses Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu übermitteln. Up Luxembourg wird diese Daten gemäß den Bestimmungen ihrer Datenschutzrichtlinie verarbeiten, die im Hinblick auf die oben genannte Verordnung aktualisiert wird, mit dem Hauptziel, die Up Luxembourg-Dienste gegenüber dem Kunden und dem Begünstigten gemäß den geltenden Gesetzen zu erbringen und ihnen alle neuen Produkte anzubieten, was insbesondere die Verwaltung und Archivierung von Zahlungsvorgängen und anderen Operationen, die Rückerstattung von elektronischem Geld, die Verwaltung und das Management von Vertragsbeziehungen, die Verwaltung von Websites und Plattformen, die dem Begünstigten im Rahmen dieser Verträge zur Verfügung gestellt werden, die Überprüfung und Prüfung der verwendeten Computersysteme, die Überwachung der Regelmäßigkeit von Operationen und die Prävention von Unregelmäßigkeiten (Geldwäscheprävention, Missbrauch und Betrug usw.) umfasst. Up Luxembourg verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Begünstigten nicht an Dritte weiterzugeben, außer an ihre Lieferanten oder Unterauftragnehmer, soweit dies für die Erbringung der Up Luxembourg-Dienste und die Verwaltung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist. Up Luxembourg ist berechtigt, personenbezogene Daten an jedes luxemburgische oder ausländische Gerichts- oder Verwaltungsbehörde weiterzugeben, soweit dies gemäß den geltenden Vorschriften erforderlich ist (Dokumente über Begünstigte, ihr elektronisches Geld und durchgeführte Operationen usw.).
Die Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf das beschränkt, was strikt erforderlich ist, damit Up Luxembourg seine Rechte ausüben und seine vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfüllen kann. Der Begünstigte und jede andere Person, die von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffen ist, hat das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und das Recht, unrichtige Daten zu korrigieren, entweder indem er einen Brief an Up Luxembourg mit einer Kopie seines Personalausweises sendet oder indem er das dafür vorgesehene Verfahren auf der sicheren Website myUp-Luxembourg.lu befolgt oder indem er eine entsprechende E-Mail an die folgende Adresse sendet.privacy@up-luxembourg.lu
ARTIKEL 11. HAFTUNG
11.1 Up Luxembourg haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, haftet sie nicht für leichte Fahrlässigkeit (gelegentlich oder nicht).
Up Luxembourg kann in keinem Fall gegenüber dem Kunden oder dem Begünstigten für Schäden haftbar gemacht werden, die durch höhere Gewalt oder Maßnahmen der luxemburgischen oder europäischen Behörden verursacht wurden. Folglich und ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist, haftet sie nicht für nachteilige Folgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Nichtverfügbarkeit der Karte, der Essensgutscheine, der Plattform, Lieferverzögerungen usw.), die direkt oder indirekt aus Ereignissen resultieren, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, insbesondere Brand oder Überschwemmung, Stromausfall, Streik ihres Personals oder eines ihrer Lieferanten oder Unterauftragnehmer, Pandemien, Fehler oder technische Unterbrechungen, Telefon-, Post-, privater Transport- oder Mobilfunkbetreiberstreik.
Up Luxembourg kann darüber hinaus in keinem Fall für Probleme bei Zahlungen oder anderen Ereignissen haftbar gemacht werden, die sich aus (1) Fehlern oder Ungenauigkeiten in den Informationen ergeben, die von den Affiliates an ihre Kunden zur Nutzung des angebotenen Zahlungssystems übermittelt wurden, oder (2) technischen oder anderen Problemen bei einem Affiliate.
Up Luxembourg haftet nicht für indirekte Schäden finanzieller, kommerzieller oder sonstiger Art, wie Datenverlust, entgangenen Gewinn, erhöhte Betriebskosten, Betriebsstörungen, Ansprüche Dritter (einschließlich Begünstigter), Rufschaden oder Einsparungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Up Luxembourg-Dienste ergeben würden oder damit verbunden wären. Im Falle einer Haftung von Up Luxembourg wird ihre aggregierte Haftung in jedem Fall gesetzlich zulässig auf die Schäden beschränkt, die die notwendige, direkte, vorhersehbare und unvermeidliche Folge des Fehlverhaltens von Up Luxembourg darstellen, und darf in keinem Fall den Betrag von 6 Monaten an Dienstleistungen überschreiten, der auf der Durchschnittsrechnung des Kunden basiert, die innerhalb der letzten 12 Monate vor dem letzten schadensverursachenden Ereignis gestellt wurde, jedoch maximal zehntausend (10.000) Euro pro Jahr, unabhängig von der Art und Anzahl der Schäden und schadensverursachenden Ereignisse.
11.2 Der Kunde trägt das volle Risiko des Missbrauchs der Dienste von Up Luxembourg durch ihn oder seine Begünstigten und ist voll verantwortlich für Missbrauch und Betrug, den seine Mitarbeiter oder andere Angestellte bei der Nutzung der Dienste und Produkte von Up Luxembourg begehen könnten, und haftet gegenüber Up Luxembourg und Dritten voll für seine(n) Bedienstete(n).
Up Luxembourg behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem KUNDEN frist- und entschädigungslos zu kündigen, wenn der KUNDE oder seine Erfüllungsgehilfen (1) die Dienstleistungen zu betrügerischen Zwecken nutzen oder (2) die Bedingungen des Vertrages oder der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einhalten oder deren Einhaltung nicht durchsetzen.
Der KUNDE verpflichtet sich, Up Luxembourg im Falle eines vermuteten oder nachgewiesenen Betrugs in Verbindung mit der Karte und/oder den von diesem Vertrag betroffenen Up Luxembourg-Diensten unverzüglich zu informieren und Up Luxembourg seine volle Unterstützung und Kooperation zu gewähren, falls̀ eine Betrugsaktivität́ vermutet wird.
Sollte sich herausstellen, dass der Kunde aktiv, passiv, direkt oder indirekt an einem solchen Betrug beteiligt war oder diesen erleichtert hat, behält sich Up Luxembourg das Recht vor, den Kunden bis zur vollen Höhe des daraus resultierenden Schadens haftbar zu machen.
ARTIKEL 12 ABTRETUNG UND UNTERVERGABE
12.1 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Up Luxembourg abtreten oder sich ihrer auf andere Weise entledigen. Jeder Versuch einer Abtretung, der gegen diesen Artikel verstößt, ist für Up Luxembourg unwirksam.
12.2 Der Kunde ermächtigt Up Luxembourg ausdrücklich dazu, Subunternehmer einzusetzen.
ARTIKEL 13 ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Dieser Vertrag unterliegt dem luxemburgischen Recht. Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, unterliegen alle Streitigkeiten über den Abschluss, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung des vorliegenden Vertrags der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg. Für die Zwecke dieses Vertrages und aller seiner Folgen wählt der Kunde die im Dienstleistungsvertrag genannte Adresse als Zustellungsanschrift, an die alle Mitteilungen, Zustellungen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Schriftstücken rechtsgültig gerichtet werden können.
ARTIKEL 14 VERSCHIEDENES
14.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unter Ausschluss aller anderen und können jederzeit auf der Website eingesehen werden. Der Kunde verzichtet auf die Anwendung seiner eigenen Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen, selbst wenn dort angegeben ist, dass nur diese gelten. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar gehalten werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und die betreffende(n) Bestimmung(en) wird (werden), soweit möglich, durch eine oder mehrere Bestimmungen mit gleicher Wirkung ersetzt.
14.2 Up Luxembourg behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei einer Änderung der Gesetzgebung, die auf die Essensgutscheine oder die von Up Luxembourg erbrachten Dienstleistungen Anwendung finden soll. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens zwei (2) Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Unbeschadet des Vorstehenden gilt jede Erfüllung des Vertrages und insbesondere die Bezahlung von Rechnungen oder die Bestätigung von Bestellungen als Annahme der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.3 Im Falle von Unvereinbarkeiten zwischen den Vertragsbestimmungen haben die Dokumente gemäß der folgenden Rangfolge Vorrang:
- Der Dienstleistungsvertrag ;
- Die Datei Befehl ;
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Besondere Bedingungen, die von Up Luxembourg herausgegeben werden und gegebenenfalls auf zusätzliche Dienste anwendbar sind.
14.4 Keine Verzögerung, kein Versäumnis oder Verzicht auf die Ausübung oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs durch eine der beiden Parteien darf dazu führen, dass dieses Recht oder dieser Rechtsbehelf eingeschränkt, verändert, ausgeschlossen oder aufgehoben wird, zu seinem Verzicht führt oder es auf andere Weise beeinträchtigt.