Wie hoch ist der Wert eines Essensgutscheins ?
Der maximal absetzbare Betrag für Essensgutscheine beträgt 15 €. Es steht dem Arbeitgeber frei, die Höhe seines Beitrags anzupassen oder nicht. Der Wert des Essensgutscheins setzt sich immer aus einem Beitrag des Arbeitgebers und einem Beitrag des Arbeitnehmers zusammen:
Der Arbeitgeberbeitrag beläuft sich auf maximal 12,20€.
Der Beitrag des Arbeitnehmers beträgt mindestens 2,80€.
Die Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung des Essensgutscheins ist nicht steuerpflichtig, wenn der Arbeitnehmer sich mit 2,80 € pro Essensgutschein beteiligt (dieser Betrag ist gegenüber der früheren Gesetzgebung unverändert) und der Nennwert des Essensgutscheins 15,00 € (statt bisher 10,80 €) nicht übersteigt.