{"id":2207,"date":"2024-06-24T10:19:27","date_gmt":"2024-06-24T08:19:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.up-luxembourg.lu\/?p=2207"},"modified":"2024-10-18T10:23:10","modified_gmt":"2024-10-18T08:23:10","slug":"aenderungen-essensgutscheine-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.up-luxembourg.lu\/de\/aenderungen-essensgutscheine-2024\/","title":{"rendered":"Essensgutscheine in Luxemburg: Alles, was sich 2024 ge\u00e4ndert hat"},"content":{"rendered":"
Im Jahr 2024 sind Essensgutscheine, auch bekannt als Restaurantgutscheine, weiterhin der bevorzugte Vorteil f\u00fcr fast jeden f\u00fcnften Arbeitnehmer in Luxemburg. Sie bieten eine finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Mahlzeiten. Mehrere wichtige \u00c4nderungen wurden an diesem System vorgenommen, um die Effizienz und den Nutzen dieses Vorteils zu verbessern. Hier ist ein \u00dcberblick \u00fcber die \u00c4nderungen und ihre Auswirkungen sowohl f\u00fcr Arbeitnehmer als auch f\u00fcr Arbeitgeber.<\/p>\n
Eine der bedeutendsten \u00c4nderungen bei den Restaurantgutscheinen f\u00fcr 2024 war die Erh\u00f6hung ihres Nennwerts. Der maximale Wert ist von 10,80 EUR auf 15 EUR gestiegen. Diese Erh\u00f6hung soll den Arbeitnehmern einen zus\u00e4tzlichen finanziellen Vorteil bei der Nutzung ihrer Essensgutscheine bieten.<\/p>\n
Parallel zur Erh\u00f6hung des Nennwerts wurde auch der steuerfreie Betrag der Essensgutscheine angehoben. Der neue maximale Steuerfreibetrag ist zum 1. Januar 2024 von 8 EUR auf 12,20 EUR gestiegen. Arbeitnehmer k\u00f6nnen nun Essensgutscheine mit einem h\u00f6heren Wert ohne zus\u00e4tzliche steuerliche Auswirkungen erhalten, wobei ihr pers\u00f6nlicher Beitrag weiterhin bei 2,80 EUR bleibt.<\/p>\n
Um die administrativen Abl\u00e4ufe f\u00fcr Unternehmen und Arbeitnehmer zu vereinfachen, m\u00fcssen Essensgutscheine nun digital ausgestellt und verwendet werden. Diese Digitalisierung zielt darauf ab, die Verwaltung der Essensgutscheine zu erleichtern und ihre Nachverfolgbarkeit zu verbessern.
\nSie erleichtert auch die Nutzung durch die Arbeitnehmer durch den Einsatz von Karten und mobilen Anwendungen und reduziert gleichzeitig das Risiko von Verlust, Diebstahl oder Betrug, das mit Papiergutscheinen verbunden ist. Die digitalen Essensgutscheine bleiben selbstverst\u00e4ndlich 12 Monate g\u00fcltig, wie ihre Vorg\u00e4nger. Die Digitalisierung der Restaurantgutscheine wird schrittweise erfolgen, und die vollst\u00e4ndige Umstellung auf digital muss bis zum 1. Januar 2025 abgeschlossen sein.<\/p>\n
Die Definition des Essens wurde erweitert. Sie umfasst nun nicht nur Mahlzeiten, die in Restaurants verzehrt werden, sondern auch den Kauf von Lebensmitteln bei H\u00e4ndlern, die mit einem der Aussteller von Essensgutscheinen verbunden sind. Diese \u00c4nderung spiegelt die sich wandelnden Essgewohnheiten der Arbeitnehmer wider und erm\u00f6glicht eine breitere Nutzung der Essensgutscheine.<\/p>\n
Eine weitere wichtige \u00c4nderung betrifft die Flexibilit\u00e4t bei der Nutzung der Essensgutscheine. Ab sofort ist es m\u00f6glich, diese am Ende des Tages, am Wochenende oder w\u00e4hrend der Ferien zu verwenden. Bisher mussten die Restaurantgutscheine w\u00e4hrend der Mittagspause und nur an Arbeitstagen verwendet werden.<\/p>\n
Die Grenze der pro Tag verwendbaren Essensgutscheine wurde auf f\u00fcnf erh\u00f6ht, was einem maximalen Wert von 75 EUR pro Tag f\u00fcr Gutscheine mit einem Einzelwert von 15 EUR entspricht. Mit der erweiterten Definition von Mahlzeiten und Arbeitstagen bietet diese Erh\u00f6hung den Arbeitnehmern mehr Freiheit, ihre Lebensmittelausgaben zu verwalten.<\/p>\n
F\u00fcr Unternehmen bedeutet die Digitalisierung der Essensgutscheine eine Vereinfachung der administrativen Abl\u00e4ufe. Ebenso machen die Erh\u00f6hung des maximalen Betrags und des steuerfreien Betrags die Essensgutscheine und die Unternehmen, die sie anbieten, f\u00fcr potenzielle Mitarbeiter noch attraktiver.
\nArbeitgeber, die ihre Verwaltung der Essensgutscheine ge\u00e4ndert haben, sollten ihre internen Richtlinien zu Sozialleistungen aktualisieren, um diese \u00c4nderungen widerzuspiegeln. Es sei jedoch daran erinnert, dass es keine Verpflichtung f\u00fcr Arbeitgeber gibt, Essensgutscheine auszugeben oder deren Wert zu erh\u00f6hen.
\nF\u00fcr Arbeitnehmer bieten die Erh\u00f6hung des Nennwerts und die Steuerbefreiung einen direkten Vorteil, da sie ihre Kaufkraft verbessern. Die erh\u00f6hte Flexibilit\u00e4t bei der Nutzung der Essensgutscheine ist ebenfalls ein erheblicher Vorteil, ebenso wie die vereinfachte Nutzung durch die Digitalisierung.<\/p>\n
Die \u00c4nderungen bei den Essensgutscheinen im Jahr 2024 in Luxemburg stellen eine bedeutende Verbesserung sowohl f\u00fcr Arbeitnehmer als auch f\u00fcr Arbeitgeber dar. Mit einem erh\u00f6hten Nennwert, einer gro\u00dfz\u00fcgigeren Steuerbefreiung und einer Digitalisierung, die die Verwaltung erleichtert, sind Essensgutscheine vorteilhafter denn je.
\nEs ist entscheidend, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die neuen Regeln anpassen und die neuen Nutzungsbedingungen der Essensgutscheine gut verstehen, um die Vorteile maximal auszusch\u00f6pfen.<\/p>\n